SERVICE
Wartung:
Fünf gute Gründe für eine regelmäßige Wartung:
Um Ihren Garantieanspruch aufrechtzuerhalten, muss in der Regel ein vorgeschriebener Wartungsplan einhalten werden. Zudem können sich durch zu lange Wartungsintervalle Keime, Bakterien und Schimmel in Ihrer Klimaanlage ansammeln. Eine saubere Klimaanlage filtert auch besser Staub, Allergene und Schadstoffe aus der Luft. Bei regelmäßiger Wartung bleibt also eine gute Luftqualität erhalten. Außerdem arbeitet eine gut gewartete Klimaanlage effizienter und verbraucht weniger Energie. Ein wichtiger Punkt ist, dass eine regelmäßige Wartung die Lebensdauer Ihrer Klimaanlage erheblich verlängern und hohe Kosten einsparen kann. Werden Schäden frühzeitig erkannt, können Sie teure Reparaturen oder sogar einen vorzeitigen Austausch vermeiden. Wenn Ihre letzte Wartung also schon eine Weile zurückliegt, vereinbaren Sie gern mit uns einen Termin.
Förderung
Förderung Wärmepumpen 2024:
Seit dem 01.01.2024 gelten neue attraktive Förderkonditionen für Ihren Heizungstausch
- Basisförderung (30 Prozent): Diese Förderung gibt es für alle Verbraucher, die einen fach- und sachgerechten Heizungstausch auf eine neue, förderfähige Wärmepumpe im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie durchführen lassen.
- Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20 Prozent): Dieser Bonus kommt obendrauf, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung (unabhängig vom Alter) ersetzt. Wichtig: Die alte Heizung muss funktionsfähig sein, um den Bonus zu erhalten - Sie sollten den Heizungstausch also nicht unnötig hinauszögern!
- Einkommensabhängiger Bonus (30 Prozent): Dieser neue Bonus wird gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Nachgewiesen wird das Einkommen über den Steuerbescheid des Finanzamts.
- Effizienzbonus (5 Prozent): Dieser Bonus ist mit dabei, wenn die Wärmepumpe ein besonders klimafreundliches natürliches Kältemittel nutzt oder alternativ besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschlossen werden.
Wichtig:
Die Förderung ist auf maximal 70 Prozent Zuschuss gedeckelt. Es werden Investitionskosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, Sie erhalten also maximal 21.000 Euro Förderung.